AGB

Teilnahmebedingungen/Haftungshinweise

1. Anmeldung und Bezahlung
Nach erfolgreicher Onlineanmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungsmail/ Rechnung mit allen Daten. Mit der Anmeldung Ihres Kindes entsteht ein verbindlicher Vertrag mit dem Blomberger Sportverein(BSV). Sollte bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Absage zur Teilnahme beim BSV eingegangen sein, wird die komplette Teilnahmegebühr mit der von Ihnen bestellten Ausrüstung in jedem Fall fällig. Das Ausrüstungspaket können Sie sich nach Absprache beim BSV abholen.

Die Zahlung der Camp-Gebühr wird innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung fällig. Die Rechnung zur Anmeldung erhalten Sie auf die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Email Adresse. Bitte Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten und Mailadressen. Sollten Sie keine Email Adresse haben, erhalten Sie die Rechnung innerhalb von einer Woche auf postalischem Weg.

2. Versicherung des Teilnehmers/sportliche Belastbarkeit/Wertsachen
Die Teilnehmer am Fußballcamp sind ausschließlich über die Versicherung der Erziehungsberechtigten versichert. Der Blomberger Sportverein sind für eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers während und nach dem Camp nicht haftbar zu machen.

Das teilnehmende Kind ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der BSV keine Haftung.

3. Krankheitsfall
Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am FussballCamp teilnehmen können, kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Ausrüstungen, welche auf Ihren Wunsch mit einer Veredelung individualisiert für Ihr Kind angefertigt werden, werden in jedem Fall Ihnen in Rechnung gestellt. Die Ausrüstung wir sofort nach Zahlung der Campgebühr für Ihr Kind angefertigt. Die gesamte Teilnehmerausrüstung wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und Sie erhalten zusätzlich 20,- Euro von der gezahlten Teilnahmegebühr rückvergütet.

4. Foto und Filmrechte
Die Teilnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass von den Kindern Film- bzw. Fotoaufnahmen angefertigt und für uns im Anschluss zur freien Verwendung stehen. Das Einverständnis erfolgt inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt.

5. Regressansprüche bei Campausfall
Sollte es zu einem Campausfall kommen, so bekommen die angemeldeten Teilnehmer einen Ersatztermin mitgeteilt. Sollte diese Möglichkeit nicht vom Teilnehmer genutzt werden können, so werden 50% der Campgebühren erstattet, über die übrigen 50% gibt es einen übertragbaren Gutschein zur Anmeldung im Folgejahr. Für wetterbedingte Ausfälle können wir leider keine finanzielle Haftung übernehmen.